Meine Rechte als Patient/in

Alle Patienten/Innen in Österreich haben „das Recht auf die bestmögliche Behandlung”. Aber was umfasst dieses Recht genau – und was nicht? In einer Video-Serie auf wirsinddiabetes.at erklärt Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger, was es mit der Patientenanwaltschaft auf sich hat, wann man sich dorthin wenden kann und wo man die richtige Hilfe findet.

Im Verhältnis zwischen Patienten/Innen und Ärzten/Innen können vielfältige Konflikte und Meinungsverschiedenheiten entstehen. In solchen Situationen sind die Patienten/Innen oftmals in einer schwächeren Position, da sie einem einflussreichen Experten/Innen gegenüberstehen. Die Patientenanwaltschaften sind unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen zur Sicherung der Rechte und Interessen von Patienten/Innen sowie – in einigen Bundesländern – pflegebedürftigen Menschen.

Infos rund um die Patientenanwaltschaft

Zum Auftakt der Video-Serie „Meine Rechte als Patient/in“ informiert Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger über die Aufgaben der Patientenanwaltschaften, die Rechte von Patienten/Innen und die Unterstützungsleistungen, die uns allen zustehen. Dr. Bachinger leitet die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft und ist auch Sprecher der österreichischen Patientenanwälte.

In den verschiedenen Videos-Clips auf www.wirsinddiabetes.at gibt Dr. Bachinger einen Überblick über die Rechte, die allen Patienten/Innen in Österreich zustehen. Er erklärt, was man unter dem „Recht auf die bestmögliche Behandlung” versteht, was dieses Recht genau umfasst – und was nicht.

In weiteren Folgen geht es auch um das Recht auf Selbstbestimmung sowie das Recht auf Information und Aufklärung, Probleme rund um die Gesundheitsdaten, aber auch um Tipps rund um diese Themen.

Zuständigkeiten in den Bundesländern

Ebenso sind auf der Seite www.wirsinddiabetes.at alle wichtige Infos zu den einzelnen Patientenanwaltschaften in den Bundesländern und auch Zuständigkeiten aufgelistet. Denn Patientenanwaltschaften erstrecken sich in erster Linie auf Krankenanstalten (Spitäler), in einigen Bundesländern auch auf die niedergelassenen Ärzten/Innen, Pflegeheime und alle anderen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Die jeweilige Patientenanwaltschaft ist für die Gesundheitseinrichtungen in ihrem eigenen Bundesland zuständig. Es kommt also nicht darauf an, wo die Patienten/Innen ihren Wohnsitz haben, sondern in welchem Bundesland die Gesundheitseinrichtung liegt, gegen die sie eine Beschwerde einbringen.

Mehr Infos und alle Videos der Serie „Meine Rechte als Patient/in“:

www.wirsinddiabetes.at/patientenanwaltschaft/

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