Der „Grüne Pass“ ist eigentlich kein Pass im herkömmlichen Sinn. Er ist vielmehr ein Nachweis, dass jemand – im Hinblick auf sich selbst, aber auch auf andere Personen – ein geringes COVID-19-Infektionsrisiko hat. Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger klärt über den Grünen Pass auf.
Die drei Gs
Ein geringes COVID-19-Infektionsrisiko wird durch die sogenannte 3G-Regel nachgewiesen: Die drei Gs stehen für GEIMPFT, GETESTET oder GENESEN und werden im Grünen Pass anhand von drei verschiedenen Zertifikaten dokumentiert. „Sie haben die Möglichkeit, sich drei Zertifikate runterzuladen – je nachdem, in welchen Bereich Sie fallen“, weiß der Patientenanwalt. „Wenn Sie genesen sind, bekommen Sie dieses Genesungszertifikat. Wenn Sie getestet sind, regelmäßig getestet sind, können Sie sich das auch runterladen als Zertifikat“, so Bachinger. Auch der elektronische Impfpass lässt sich als Zertifikat downloaden.
Infektionsprophylaxe
Bachinger appelliert, manches, das im Zuge der COVID-19-Pandemie etabliert wurde, in die „Nach-Corona-Zeit“ mitzunehmen. So sei man für kommende Infektionen gerüstet – beispielsweise für die sogenannten nosokomialen Infektionen. Der für diese Infektionen verantwortliche Krankenhauskeim ist nämlich in manchen Jahren für 2.000 bis 2.500 Tote verantwortlich. Und auch dafür ist der Grüne Pass mit seinen drei Zertifikaten laut Bachinger eine gute Voraussetzung.
Was ist für den Grünen Pass nötig?
Um ein Zertifikat zu erhalten, benötigen Sie eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte. Mithilfe einer App des Bundesrechenzentrums lässt sich so der Grüne Pass runterladen. Die Zertifikate lassen sich aber auch bei Bezirksverwaltungsbehörden wie Bezirkshauptmannschaften oder dem Magistrat ausdrucken. In Apotheken, bei niedergelassenen Ärzt:innen und beim Kund:innenservice der Österreichischen Gesundheitskasse wird zudem der elektronische Impfpass ausgedruckt.
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