Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauern (SVS) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB) Versicherte können sich ab 1. November wieder telefonisch krank melden.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauern (SVS) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB) führen mit 1. November 2020 die telemedizinische Krankmeldung, also die Möglichkeit zur Krankschreibung ohne physischen Kontakt mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt, wieder ein. Die telefonische Krankmeldung ist bis Ende März befristet.
„Um die Infektionswelle zu brechen, müssen wir Kontakte reduzieren, deshalb ist die telefonische Krankschreibung wie bereits im Frühjahr ein erprobtes Mittel, die uns wieder eine große Hilfe sein wird“, erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober in einer Aussendung.